Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten beantragen
Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten beantragen
Wenn Sie sich in einer schwierigen Situation befinden, können Sie die Beratung zu Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten in Anspruch nehmen
Beschreibung
Sofern Sie besondere soziale Schwierigkeiten haben, können Sie eine Beratung zu den Hilfen zur Überwindung dieser Schwierigkei ten erhalten.
Im Rahmen dieser Beratung können auch bereits die erforderlichen Voraussetzungen für die Hilfewährung geklärt werden. Bei den Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten handelt es sich um nachrangige Leistungen. Daher werden Sie bei der Beratung auch über andere, vorrangige Leistungen, die zuerst genommen werden müssen, informiert. Sollten Sie folgende Voraussetzungen erfüllen, können unter Umständen Hilfen zu Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten gewährt werden:
- Besondere Lebensverhältnisse:
- keine oder keine ausreichende Wohnung
- ungesicherte wirtschaftliche Lebensgrundlage
- gewaltgeprägte Lebensumstände
- Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung
- vergleichbare nachteilige Umstände
- Soziale Schwierigkeiten:
- Erhalt oder Beschaffung einer Wohnung
- Finden eines Arbeitsplatzes
- Erhalt eines Arbeitsplatzes
- familiäre oder andere soziale Beziehungen
- Straffälligkeit
SolltenSiediese Voraussetzungen erfüllen und keine anderen Leistungen möglich sein, können Sie beispielsweise folgende Leistungen bekommen:
- Beratung und persönliche Betreuung, auch für Angehörige
- Maßnahmen zur Beschaffungund Erhaltung einer Wohnung
- Hilfen zum Erlangen und Sichern eines Arbeitsplatzes
- Hilfen zur Schul-beziehungsweise Berufsausbildung
- Geld-und Sachleistungen sind möglich, z.B. Krankenkassenbeiträge, Bekleidungsbeihilfe oder ein Taschengeld bei stationärer Unterbringung
Kurztext
- Beratung zur Inanspruchnahme von Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- Bei besonderen Lebensverhältnissen und sozialen Schwierigkeiten können etwaige Leistungen zur Unterstützung erbracht werden
- DieBeratung zeigt mögliche Unterstützungsangebote im Rahmen der Hilfe zur Überwindung von besonderen sozialen Schwierigkeiten nach dem SGB XII auf
- Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten können nur nachrangig gewährt werden
- Daher werden auch weitere mögliche Unterstützungsleistungen im Rahmen der Beratung aufgeführt
Zuständigkeit
- Kreis oder kreisfreie Stadt oder bei Übertragung Gemeinde oder Amt (ambulante Hilfen)
- Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (stationäre Hilfen)
Fristen
- Um die Beratung zu den Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten zu bekommen, muss eine entsprechendeKontaktanfrage gestellt werden.
- Bei der Beratung können die konkreten Unterstützungsmöglichkeiten besprochen werden.
- Auch mögliche vorrangige Leistungen können hier besprochen werden.
- Mögliche Hilfen sindunter anderem: Hilfen zurGesundheit, Hilfe zur Pflege oder Hilfen in sonstigen Lebenslagen
- Ob die Voraussetzungen der Hilfen zur Überwindung be-sonderer sozialer Schwierigkeiten erfüllt sind, kann im Beratungsgespräch besprochen werden.
Voraussetzungen
Sie müssen keine Voraussetzungen erfüllen, um die erste Beratung zu erhalten.Um eine Hilfe zu erhalten, sind Einzelfallentscheidungen notwendig.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Leistung erfolgt ab Antragstellung.
Regionale Hinweise
Antrag kann nur in Sonderfällen rückwirkend bewilligt werden. Grundsätzlich gilt ab Antragsdatum.
Kosten
Kostenart:kostenlos
Regionale Hinweise
keine
erforderliche Unterlagen
In der Regel keine Unterlagen erforderlich
Im Einzelfall kann dasSozialamterforderliche Unterlagen anfordern.
- Personalausweis
- Krankenversichertenkarte
- Leistungsbescheide (zum Beispiel Arbeitslosengeld (ALG), Rentenbescheid)
Regionale Hinweise
Sämtliche Nachweise zu Einkommen- und Vermögensverhältnissen. Zum Beispiel: Kontoauszüge aller vorhandener Konten, Renten- oder Gehaltsnachweise, Nachweise zu Lebensversicherungen etc., Sparbücher. Mietvertrag oder Nachweise über die Hauslasten. Nachweise zu Hausrat- und Haftpflichtversicherungen. Personalausweis, Begründung des Antrages auf Leistungen: Welche soziale Schwierigkeit soll überwunden werden?
Rechtsgrundlage
§§ 67 ff. Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
§ 68 Sozialgesetzbuch zwölftes Buch (SGB XII)
Regionale Hinweise
Achtes Kapitel SGB XII
Weitere Informationen
Formulare vorhanden:Nein
Schriftform erforderlich:Nein
Formlose Antragsstellung möglich:Ja
Persönliches Erscheinen nötig:Nein
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt folgende Hinweise:
Die Beratung für die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten kann auch anonym erfolgen.
Ansprechpartner
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
Tel: +49 4121 4502-3472Fax: +49 4121 4502-93472E-Mail: u.fahrenkrug[at]kreis-pinneberg.deWeb: www.kreis-pinneberg.de/Verwaltung/Fachbereich%20Familie_%20Teilhabe%20und%20Soziales/Fachdienst%20Soziales.html)
Öffnungszeiten:
Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr
Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.
Adolf-Westphal-Straße 4
24143 Kiel
Tel: +49 431 988-0Fax: +49 431 988-5416E-Mail: poststelle[at]sozmi.landsh.deWeb: www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/VIII/viii_node.html
Postanschrift:24170Kiel
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Kontakt
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