Chemikalien: Inverkehrbringen lösemittelhaltiger Farben und Lacke - Erlaubnis
Chemikalien: Inverkehrbringen lösemittelhaltiger Farben und Lacke - Erlaubnis
Wer zur Restaurierung / Instandghaltung bestimmte (verbotene) Farben und Lacke kaufen oder verkaufen möchte, benötigt eine Erlaubnis.
Beschreibung
Nach der Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung dürfen bestimmte Farben und Lacke nicht in den Verkehr gebracht werden. Dieses betrifft Farben und Lacke zur Beschichtung von Gebäuden sowie Produkte für die Fahrzeugreparaturlackierung mit einem Gehalt an flüchtigen organischen Verbindungen, der über dem festgelegten Grenzwert liegt.
Hinsichtlich der Restaurierung und Unterhaltung von Gebäuden und Oldtimer-Fahrzeugen kann der Kauf und Verkauf der betreffenden Stoffe und Zubereitungen jedoch durch die zuständige Behörde erlaubt werden.
Zuständigkeit
- An das Landesamt für Umwelt (LfU), wenn Sie Hersteller sind
Kontaktdaten aller in Schleswig-Holstein für den Chemikalienbereich zuständigen Behörden finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.
Chemikalienüberwachung: Zuständige Behörden
Kosten
Für die Erteilung einer Erlaubnis oder Ausnahme ist eine Verwaltungsgebühr zwischen 100,00 Euro und 500,00 Euro gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren zu zahlen. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
verwandte Vorgänge
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen beantragen
- Fahrlehrerlaubnis für die Durchführung von Fahrerlaubnisprüfung anerkennen lassen
- Pflanzengesundheitszeugnisse für den Export von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen in Länder außerhalb der EU beantragen
- Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung
- Weiterführung eines Gaststättengewerbes nach dem Tode der Erlaubnisinhaberin oder des Erlaubnisinhabers anzeigen
Für diese kommunale Leistung können wir keinen Ansprechpartner ermitteln. Bitte wählen Sie eine andere Zuständigkeitsauswahl aus.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Kontakt
die NetzWerkstatt GmbH & Co. KG
An der Schiffbrücke 2
24768 Rendsburg
Tel: 0 43 31 – 24 700
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