Ein vermisstes oder entlaufendes Tier melden
Ein vermisstes oder entlaufendes Tier melden
Wenn Sie Ihr Haustier vermissen, können Sie sich an die zuständige Stelle wenden.
Beschreibung
Wenn Sie auf der Suche nach Ihren tierischen Begleitern oder Begleiterinnen sind, können Sie dies der zuständigen Stelle melden.
Zusätzlich werden gefundene Haustiere häufig auch bei der Polizei oder in Tierheimen abgegeben. Bitte fragen Sie dort ebenfalls nach.
Zuständigkeit
Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Fundbehörde, Fundbüro) oder die örtlichen Tierheime
verwandte Vorgänge
- Eine Kennnummer für Betriebe zur Haltung von Legehennen beantragen
- Tiere: Einfuhr von Wirbeltieren zu Versuchszwecken - Genehmigung
- Tiere: Eingriffe und Behandlungen zur Herstellung, Gewinnung und Aufbewahrung oder Vermehrung von Stoffen, Produkten oder Organismen
- Vermarktung von Geflügelfleisch
- Zulassung als Transportunternehmen für Tiertransporte beantragen
Für diese kommunale Leistung können wir keinen Ansprechpartner ermitteln. Bitte wählen Sie eine andere Zuständigkeitsauswahl aus.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Kontakt
die NetzWerkstatt GmbH & Co. KG
An der Schiffbrücke 2
24768 Rendsburg
Tel: 0 43 31 – 24 700
Fax: 0 43 31 – 24 701
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Mail: info[at]die-netzwerkstatt.de