Erlass von Forderungen
Erlass von Forderungen
Forderungsmanagment
Beschreibung
Erlass ist der vollständige oder teilweise Verzicht auf eine Forderung der Gemeinde.
Zuständigkeit
Die Voraussetzungen sind in der Satzung über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen der Gemeinde Oststeinbek geregelt.
erforderliche Unterlagen
Es sind die Unterlagen analog der Ratenzahlung vorzulegen.
Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlagen sind in der Satzung über Stundung, Niederschalgung und Erlass von Forderungen der Gemeinde Oststeinbek geregelt.
Für diese kommunale Leistung können wir keinen Ansprechpartner ermitteln. Bitte wählen Sie eine andere Zuständigkeitsauswahl aus.
Quelle der Inhalte: Gemeinde Oststeinbek
Kontakt
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