Verwaltung der Obdachlosenunterkünfte
Verwaltung der Obdachlosenunterkünfte
Verwaltung der Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Wedel
Beschreibung
Die Stadt Wedel hält eine Reihe von Notunterkünften für Menschen ohne eigenen Wohnraum vor. Diese Unterkünfte sind nicht zum dauerhaften Wohnen angelegt, hier soll die akute Obdachlosigkeit verhindert werden.
Rechtsgrundlage
Allgemeines Verwaltungsgesetz für das Land Schleswig-Holstein
(Landesverwaltungsgesetz - LVwG -)
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Quelle der Inhalte: Stadt Wedel
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