Kfz: Fahrzeugmängel - Pflichten/Bußgeld
Kfz: Fahrzeugmängel - Pflichten/Bußgeld
Fahrzeugmängel müssen auf Grund der Verkehrssicherheit umgehend beseitig werden.
verwandte Vorgänge
- Ersatz für eine verlorene Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) beantragen
- Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge (E-Kennzeichen) beantragen
- Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) - ersetzen (Auskunft zur Abholbereitschaft)
- Verkauf des Kraftfahrzeuges melden
- Zulassung für 100km/h für Kraftfahrzeuge mit Anhängern (Kombinationen)
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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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