Straßennamensgebung
Straßennamensgebung
Über den Namen einer Straße entscheidet der Rat der Stadt entweder aufgrund einer eigenen Idee, auf Wunsch eines Bürgers oder auf Vorschlag der Verwaltung. Die Straßen sind in der Regel durch blaue Namensschilder mit weißer Beschriftung gekennzeichnet.
verwandte Vorgänge
- Behördennummer 115
- Fahrerlaubnis der Klassen B und BE für begleitetes Fahren ab 17 Jahre erhalten
- Gemeinschaftslizenz oder Erlaubnisurkunde für den gewerblichen Güterkraftverkehr beantragen
- Neuen Führerschein wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen
- Sondernutzung von öffentlichem Raum für Arbeits- und Baustellen beantragen
Für diese kommunale Leistung können wir keinen Ansprechpartner ermitteln. Bitte wählen Sie eine andere Zuständigkeitsauswahl aus.
Quelle der Inhalte: Stadt Wedel
Kontakt
die NetzWerkstatt GmbH & Co. KG
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