Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
Image by FelixMittermeier from Pixabay
Mustergemeinde Online

Die Musterseite für Ihren kommunalen Internetauftritt

Mehr erfahren
Photo by Steven Shaffer on Unsplash
Mustergemeinde Online

Die Musterseite für Ihren kommunalen Internetauftritt

Mehr erfahren
Image by Free-Photos from Pixabay
Mustergemeinde Online

Die Musterseite für Ihren kommunalen Internetauftritt

Mehr erfahren

Schließung einer Betriebsstätte der Handwerkskammer mitteilen

Schließung einer Betriebsstätte der Handwerkskammer mitteilen

Wenn Sie als Mitgliedsbetrieb einer Handwerkskammer eine Betriebsstätte schließen, müssen Sie dies der Handwerkskammer mitteilen.

Die Handwerkskammer führt mit der Handwerksrolle und dem Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes zwei Register, in denen alle Handwerksbetriebe und Betriebe des handwerksähnlichen Gewerbes mit ihren Betriebsstätten im Kammerbezirk erfasst sind. Wird eine im Kammerbezirk gelegene Betriebsstätte geschlossen, ist dies der Handwerkskammer mitzuteilen.

Bitte beachten Sie folgenden Hinweis:

Wenn Sie die Betriebsstätte nicht schließen, sondern an einen Standort verlegen möchten, der im Zuständigkeitsbereich einer anderen Handwerkskammer liegt, müssen Sie die Betriebsstätte bei der bisher zuständigen Handwerksammer löschen und der nunmehr zuständigen Handwerkskammer eintragen lassen.

Kurztext

  • Daten der Handwerksregister Änderung der Betriebsstätte (Löschung)
  • Betriebe des zulassungspflichtigen Handwerks werden mit ihren Betriebsstätten in der Handwerksrolle erfasst, solche des zulassungsfreien Handwerks oder handwerksähnlichen Gewerbes im Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes.
  • Die Handwerksrolle und das Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes werden von den regional zuständigen Handwerkskammern geführt.
  • Wird eine Betriebsstätte geschlossen, ist dies der Handwerkskammer mitzuteilen, um die gespeicherten betriebsbezogenen Registerdaten aktuell zu halten.
  • zuständig: Handwerkskammer, in deren Bezirk die gewerbliche Niederlassung liegt

Hinweis: Wenn die Betriebsstätte nicht geschlossen, sondern in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Handwerkskammer verlegt wird, wird sie bei der bisher zuständigen Handwerkskammer gelöscht und der nun zuständigen Handwerkskammer eingetragen.

 

Zuständig ist diejenige Handwerkskammer, in deren Bezirk die gewerbliche Hauptniederlassung liegt.

Liste aller zuständigen Handwerkskammern

 

  • Informieren Sie die für den Betrieb zuständige Handwerkskammer über die Schließung der Betriebsstätte.
  • Wenn Sie die Betriebsstätte an einen Standort verlegen möchten, der im Zuständigkeitsbereich einer anderen Handwerkskammer liegt, müssen Sie die Betriebsstätte bei der bisher zuständigen Handwerksammer löschen und der nunmehr zuständigen Handwerkskammer eintragen lassen

Voraussetzungen

Sie möchten eine Betriebsstätte schließen.

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Bearbeitungsdauer

keine

 

Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer abrufbar ist.

 

  • Angaben zum Betrieb:
    • Betriebsnummer
    • Betriebsname
  • Weitere Angaben:
    • Adresse der betroffenen Betriebsstätte
    • Grund der Schließung
    • Kontaktdaten

 

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

 


Ansprechpartner

Deliusstraße 10 24114 Kiel
Tel: +49 431 530550-0Fax: +49 431 530550-99E-Mail: info[at]ea-sh.deWeb: www.ea-sh.de


Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr


Breite Str. 10/12 23552 Lübeck, Hansestadt
Tel: +49 451 1506-0Fax: +49 451 1506-180E-Mail: info[at]hwk-luebeck.deWeb: www.hwk-luebeck.de


Ansprechpartner in den Fachabteilungen
Montag bis Donnerstag: 08.30 bis 15.30 Uhr
Freitag: 08.30 bis 14:00 Uhr

Zentrale
Montag bis Donnerstag: 07.30 bis 17.00 Uhr
Freitag: 07.30 bis 15.30 Uhr


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Info-PDF

Informieren Sie sich über die Möglichkeiten und laden Sie die Infobroschüre herunter.

Vernetzte Web-Apps für Kommunen

Informieren Sie sich über unsere vernetzten Webapplikationen für kommunale Websites.

Kontakt

die NetzWerkstatt GmbH & Co. KG
An der Schiffbrücke 2
24768 Rendsburg

Tel: 0 43 31 – 24 700
Fax: 0 43 31 – 24 701
Web: www.die-netzwerkstatt.de
Mail: info[at]die-netzwerkstatt.de