Anliegerbescheinigung beantragen
Anliegerbescheinigung beantragen
Sie möchten ein Grundstück erwerben? Mithilfe einer Anliegerbescheinigung können Sie erfahren, welche gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück zusammenhängen.
Beschreibung
Wer in Deutschland ein Grundstück besitzt, muss darauf Abgaben zahlen. Dazu zählen beispielsweise die Grundsteuer oder Grundbesitzabgaben wie Abfall- oder Abwassergebühren.
Wenn Sie ein bestimmtes Grundstück erwerben möchten, können Sie eine Anliegerbescheinigung beantragen.
Mit der Anliegerbescheinigung erfahren Sie, welche maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben Sie als Besitzerin oder Besitzer zahlen müssten. Darunter gehören zum Beispiel:
- Erschließungsbeiträge,
- Straßenausbaubeiträge und
- Kanalanschlussbeiträge.
Die Anliegerbescheinigung können Sie form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde beantragen.
Darüber hinaus können Sie bei der zuständigen Gemeinde eine hierfür anfallende Gebühr erfragen.
Kurztext
- mit für Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen sich Interessierte Überblick über die nach Bundesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben
- Anliegerbescheinigung kann form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde beantragt werden
- hierfür anfallende Gebühr ist bei zuständiger Gemeinde zu erfragen
Zuständigkeit
Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung
Kosten
Gebühren in Höhe von 24,50 EUR
erforderliche Unterlagen
Eindeutige Identifikation des Grundstücks
- Flurstücksnummer
- Liegenschaftskataster-Kennung
- Grundbuchblattnummer und -auszug
- gegebenenfalls Adresse
Rechtsgrundlage
§§ 123-135 Baugesetzbuch (BauGB)
§ 25 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG)
Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein (KAG)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Regionale Hinweise
Verwaltungsgebührensatzung
Ansprechpartner
Bismarckstraße 8
25421 Pinneberg
Tel: 04101 2113110E-Mail: pf-bauvlieg[at]stadtverwaltung.pinneberg.de
Öffnungszeiten:
Zu den Öffnungszeiten gelangen Sie hier.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Kontakt
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