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Auskunft zu einem Bebauungsplan beantragen

Auskunft zu einem Bebauungsplan beantragen

Sie können eine Auskunft über den Inhalt eines Bebauungsplans bei der zuständigen Kommune beantragen.

Sie können über die Inhalte eines Bebauungsplanes (Bauleitplan) Auskunft beantragen. Die Kommune ist verpflichtet Ihnen die gewünschte Auskunft zu geben.

Ein Bebauungsplan legt für ein Baugebiet beispielsweise folgendes textlich fest,

  • wie die Grundstücke genutzt werden dürfen,

  • welche Bauweise die Gebäude haben müssen,

  • welche Gebäudehöhe die Gebäude haben dürfen.

Zudem beinhaltet der Bebauungsplan beispielsweise:

  • Planzeichnung bestehend aus verschiedenen Plänen und Karten, die die genaue räumliche Aufteilung des Gebiets zeigen,

  • Begründungen mit beispielsweise Angabe der Entscheidungen und Überlegungen sowie

  • Umweltbericht mit der Bewertung zu den Auswirkungen des Bebauungsplans auf die Umwelt.

Kurztext

  • Bebauungsplan Auskunft

  • Auskunft zum Inhalt eines Bebauungsplans erhalten

  • neue Bebauungspläne sind online abrufbar. Einsicht auf Älter muss je nach Kommune noch beantragt werden

  • zuständige Behörde beziehungsweise Verfahrensträger ist verpflichtet, Auskunft zu erteilen

  • Antrag auf Auskunft kann formlos gestellt werden

  • abhängig von zuständiger Kommune kann der Antrag per Post, online oder per Mail gestellt werden

  • ein Bebauungsplan legt für ein Baugebiet beispielsweise folgendes textlich fest:

    • wie die Grundstücke genutzt werden dürfen,

    • welche Bauweise die Gebäude haben müssen,

    • welche Gebäudehöhe die Gebäude haben dürfen

  • zudem beinhaltet der Bebauungsplan beispielsweise:

  • Planzeichnung bestehend aus verschiedenen Plänen und Karten, die die genaue räumliche Aufteilung des Gebiets zeigen

  • Begründung mit z.B. Angabe der Entscheidungen und Überlegungen

  • Umweltbericht mit der Bewertung zu den Auswirkungen des Bebauungsplans auf die Umwelt

  • zuständig: örtlich zuständige Kommune, in der das im Bebauungsplan beschriebene Baugebiet liegt

 

  • Prüfen Sie zuerst, ob Ihre Kommune den gewünschten Bebauungsplan im Internet bereitgestellt hat.

  • Wenden Sie sich ansonsten persönlich, telefonisch, per Post oder per E-Mail an die für den Bebauungsplan zuständige Kommune.

  • Die Kommune entscheidet anschließend, wie die Auskunft gewährt wird:

    • vor Ort bei der zuständigen Behörde

    • online

    • per Post

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Fristen. Die Auskunft kann jederzeit beantragt werden.

 

Es fallen keine Kosten an.

 

§ 10 Absatz 3 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Rechtsbehelf

Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.

 

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

 

Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Info-PDF

Informieren Sie sich über die Möglichkeiten und laden Sie die Infobroschüre herunter.

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Kontakt

die NetzWerkstatt GmbH & Co. KG
An der Schiffbrücke 2
24768 Rendsburg

Tel: 0 43 31 – 24 700
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