Auskunft zu einem Bebauungsplan beantragen
Auskunft zu einem Bebauungsplan beantragen
Sie können eine Auskunft über den Inhalt eines Bebauungsplans bei der zuständigen Kommune beantragen.
Beschreibung
Sie können über die Inhalte eines Bebauungsplanes (Bauleitplan) Auskunft beantragen. Die Kommune ist verpflichtet Ihnen die gewünschte Auskunft zu geben.
Ein Bebauungsplan legt für ein Baugebiet beispielsweise folgendes textlich fest,
wie die Grundstücke genutzt werden dürfen,
welche Bauweise die Gebäude haben müssen,
welche Gebäudehöhe die Gebäude haben dürfen.
Zudem beinhaltet der Bebauungsplan beispielsweise:
Planzeichnung bestehend aus verschiedenen Plänen und Karten, die die genaue räumliche Aufteilung des Gebiets zeigen,
Begründungen mit beispielsweise Angabe der Entscheidungen und Überlegungen sowie
Umweltbericht mit der Bewertung zu den Auswirkungen des Bebauungsplans auf die Umwelt.
Kurztext
Bebauungsplan Auskunft
Auskunft zum Inhalt eines Bebauungsplans erhalten
neue Bebauungspläne sind online abrufbar. Einsicht auf Älter muss je nach Kommune noch beantragt werden
zuständige Behörde beziehungsweise Verfahrensträger ist verpflichtet, Auskunft zu erteilen
Antrag auf Auskunft kann formlos gestellt werden
abhängig von zuständiger Kommune kann der Antrag per Post, online oder per Mail gestellt werden
ein Bebauungsplan legt für ein Baugebiet beispielsweise folgendes textlich fest:
wie die Grundstücke genutzt werden dürfen,
welche Bauweise die Gebäude haben müssen,
welche Gebäudehöhe die Gebäude haben dürfen
zudem beinhaltet der Bebauungsplan beispielsweise:
Planzeichnung bestehend aus verschiedenen Plänen und Karten, die die genaue räumliche Aufteilung des Gebiets zeigen
Begründung mit z.B. Angabe der Entscheidungen und Überlegungen
Umweltbericht mit der Bewertung zu den Auswirkungen des Bebauungsplans auf die Umwelt
zuständig: örtlich zuständige Kommune, in der das im Bebauungsplan beschriebene Baugebiet liegt
Fristen
Prüfen Sie zuerst, ob Ihre Kommune den gewünschten Bebauungsplan im Internet bereitgestellt hat.
Wenden Sie sich ansonsten persönlich, telefonisch, per Post oder per E-Mail an die für den Bebauungsplan zuständige Kommune.
Die Kommune entscheidet anschließend, wie die Auskunft gewährt wird:
vor Ort bei der zuständigen Behörde
online
per Post
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Fristen. Die Auskunft kann jederzeit beantragt werden.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Weitere Informationen
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Kontakt
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