Denkmal oder archäologischen Fund melden
Denkmal oder archäologischen Fund melden
Wenn Sie ein archäologisches Kulturdenkmal oder einen historischen Gegenstand entdecktoder gefunden haben, müssen Sie dies beim Archäologischen Landesamt Schleswig-Holstein melden.
Beschreibung
Wenn Sie bei Erdarbeiten oder zufällig an der Erdoberfläche ein archäologisches Kulturdenkmal oder einen historischen Gegenstand entdecken oder finden, sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, dies unverzüglich der zuständigen oberen Denkmalschutzbehörde, dem Archäologischen Landesamt Schleswig-Holstein, zu melden.
Diese Verpflichtung gilt insbesondere für Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer sowie für die Verantwortlichen der Erdarbeiten.
Archäologische Kulturdenkmale können zum Beispiel Gegenstände wie Steinwerkzeuge, Scherben oder Münzen sein, aber auch Strukturen wie Siedlungsreste oder Gräber aus der Vergangenheit des Menschen.
Kurztext
Fund eines archäologischen Kulturdenkmals beziehungsweise eines historischen Gegenstands meldepflichtig beim Archäologischen Landesamt Schleswig-Holstein
Meldung ist online, per Post, per E-Mail oder telefonisch möglich
Zuständigkeit
- an das Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein (ALSH) als Obere Denkmalschutzbehörde,
- bei archäologischen Denkmälern im Bereich der Hansestadt Lübeck an den Bereich Archäologie und Denkmalpflege der Stadt Lübeck
Fristen
Die Fundmeldung können Sie online, per Post, per E-Mail oder telefonisch abgeben.
Sie möchten einen Fund online melden?
Rufen Sie die Seite des Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein auf.
Gehen Sie auf Service, Übersicht, zu den Online-Diensten.
Bei den Online-Diensten gehen Sie auf Meldung eines Kulturdenkmals und klicken auf Hier starten der Dienst führt Sie Schritt für Schritt durch das Fundmeldeformular.
Sie wollen einen Fund per Post oder E-Mail melden?
Rufen Sie die Seite des Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein auf.
Gehen Sie auf Service, Übersicht, Archäologische Landesaufnahme.
Rufen Sie das Fundmeldeformular auf und drucken Sie es gegebenenfalls aus. Füllen Sie das Formular aus und schicken es per Post oder per E-Mail an die zuständige Stelle.
Sie möchten einen Fund telefonisch melden und einen Termin vereinbaren?
Rufen Sie die Seite des Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein auf.
Gehen Sie auf Organisation, Ansprechpartner
Rufen Sie in der Abteilung 2 Denkmalschutz/Landesaufnahme an. Die Kolleginnen und Kollegen der Landesaufnahme helfen Ihnen gerne.
Die Prüfung Ihres Fundmeldevorganges erfolgt meistens innerhalb von vier Wochen. Die Behörde meldet sich telefonisch oder per E-Mail bei Ihnen.
Voraussetzungen
Für eine Fundmeldung müssen Sie keine besonderen Voraussetzungen erfüllen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
erforderliche Unterlagen
Fundmeldeformular des Archäologischen Landesamts Schleswig-Holstein
Weitere Informationen
Fund per Post oder per E-Mail melden
Fund telefonisch melden oder einen Termin vereinbaren
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Kontakt
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