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Denkmalerkundung mit Mess- und Suchgeräten genehmigen lassen

Denkmalerkundung mit Mess- und Suchgeräten genehmigen lassen

Wenn Sie mit einem Messgerät oder einem Suchgerät wie zum Beispiel einem Metalldetektor oder einer Sonde nach Bodendenkmalen suchen möchten, benötigen Sie eine Genehmigung.

Für die Suche nach Bodendenkmalen mit einem Messgerät oder einem Suchgerät wie zum Beispiel einem Metalldetektor oder einer Sonde müssen Sie eine Genehmigung beantragen.

Die Genehmigung kann durch das Archäologische Landesamt Schleswig-Holstein als zuständige obere Denkmalschutzbehörde erteilt und mit Bedingungen und Auflagen versehen werden. Voraussetzung ist ein Sachkundenachweis, der mit Teilnahme an einem Zertifizierungskurs erworben werden kann. Für die Suche an Stränden ist eine Genehmigung, jedoch kein Sachkundenachweis erforderlich.

Wenn Sie im Rahmen Ihrer Suche historische Gegenstände finden, müssen Sie dies umgehend der zuständigen oberen Denkmalschutzbehörde mitteilen.

Kurztext

  • Suche nach Bodendenkmalen oder archäologischen Funden mit einem Messgerät oder Suchgerät (Metalldetektor, Sonde) bedürfen einer Genehmigung
  • Genehmigung kann mit Bedingungen oder Auflagen versehen werden
  • gefundene Denkmale sind der zuständigen oberen Denkmalschutzbehörde zu melden

 

  • An das Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein (ALSH) als Obere Denkmalschutzbehörde


 

  • Für den Zertifizierungskurs können Sie sich nur online anmelden:
    • Rufen Sie die Seite des Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein auf.

    • Gehen Sie auf Detektorinfos, Übersicht, scrollen Sie runter zu den Zertifizierungskursen. Dort wird Ihnen angezeigt, wann der nächste Kurs stattfindet.

    • Melden Sie sich bei einem der Zertifizierungskurse an (Frühjahr oder Herbst). Die Anmeldung erfolgt über ein Ticketsystem auf der Seite des Archäologischen Landesamtes.

    • Teilnahme am Zertifizierungskurs dauert vier Tage. Der Sachkundenachweis wird erworben durch erfolgreichen Abschluss des Kurses.

  • Eine Suchgenehmigung beziehungsweise Flächengenehmigung können Sie nach bestandenem Kurs per E-Mail unter folgender E-Mail-Adresse beantragen: detektor.betreuung@alsh.landsh.de.

  • Eine Strandsuchgenehmigung können Sie nur per Online-Antrag beantragen. Download der generellen Strandsuchgenehmigung hier.

Voraussetzungen

  • Sie sind mindestens 18 Jahre alt und geschäftsfähig.
  • Sie können einen Sachkundenachweis erbringen (nicht erforderlich bei Strandsuchgenehmigungen) und legen eine Methodenbeschreibung für Ihre Suche vor.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

 

Es fallen keine Kosten an.

 

  • Antrag auf Genehmigung für die Suche mit einem Mess- oder Suchgerät
  • Sachkundenachweis (Erwerb durch erfolgreiche Teilnahme an einem Zertifizierungskurs)
    • nicht erforderlich bei Strandsuchgenehmigungen
  • Methodenbeschreibung
    • nicht erforderlich bei Strandsuchgenehmigungen

 

Online-Anmeldung zum Zertifizierungskurs

Online-Antrag zur Strandsuchgenehmigung

Was sollte ich noch wissen?

  • Alle gefundenen Objekte müssen beim Archäologischen Landesamt gemeldet und abgegeben werden.
  • Herrenlose Funde werden Eigentum des Landes Schleswig-Holstein, wenn:
    • sie so lange verborgen gewesen sind, dass der Eigentümer nicht mehr ermittelt werden kann,
    • sie bei staatlichen Nachforschungen, Schutzgebieten, bei unerlaubten Grabungen oder Suchen gefunden werden
    • oder einen besonderen wissenschaftlichen Wert haben.
  • Ein Finder hat nur in sehr wenigen Ausnahmefällen einen Anspruch auf eine angemessene Belohnung.

 

Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Info-PDF

Informieren Sie sich über die Möglichkeiten und laden Sie die Infobroschüre herunter.

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Kontakt

die NetzWerkstatt GmbH & Co. KG
An der Schiffbrücke 2
24768 Rendsburg

Tel: 0 43 31 – 24 700
Fax: 0 43 31 – 24 701
Web: www.die-netzwerkstatt.de
Mail: info[at]die-netzwerkstatt.de