Dichtheitsprüfung
Dichtheitsprüfung
Ein Thema, das jede/n Grundstückseigentümer/in unmittelbar betrifft, ist die anstehende Dichtheitsprüfung der Grundstücksentwässerungsleitungen. Undichte Kanäle können zu Boden- und Grundwasserverunreinigungen führen. Dadurch wird Trinkwassergewinnung immer aufwändiger und kostenintensiver. Eine intakte Grundstücksentwässerung ist ein wichtiger Teil unserer eigenen Gesundheitsvorsorge. Damit unsere Kinder auch in Zukunft Trinkwasser genießen und bezahlen können, müssen wir heute entsprechende Vorsorge treffen.
Rechtsgrundlage
Gemäß DIN 1986-30 in Verbindung mit dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) § 60 und dem Landeswassergesetz S-H (LWG) § 48, ist jeder Grundstückseigentümer bis zum 31.12.2025 (im Wasserschutzgebiet bis 31.12.2015) verpflichtet, seine Grundstücksentwässerungsanlage auf Dichtheit überprüfen zu lassen.
verwandte Vorgänge
- Abwasser: Bau von Anlagen - Genehmigung
- Anregungen und Beschwerden in der Kommune einreichen
- Explosionsgefährliche Stoffe: Anzeige möglicher neuer Stoffe
- Pflanzengesundheitszeugnisse für den Export von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen in Länder außerhalb der EU beantragen
- Spiele mit Gewinnmöglichkeiten veranstalten: Erlaubnis
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.
Quelle der Inhalte: Stadt Wedel
Kontakt
die NetzWerkstatt GmbH & Co. KG
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