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Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde

Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde

Einwohnerinnen und Einwohner einer Gemeinde oder Stadt haben das Recht, in den öffentlichen Sitzungen der Gemeinde- oder Stadtvertretung im Rahmen der Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde zu Beratungsgegenständen oder anderen Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft Fragen zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten.

Gleiches gilt für die öffentlichen Sitzungen der Kreistage und Amtsausschüsse für Angelegenheiten des Kreises beziehungsweise des Amtes.

Die Ausschüsse der oben genannten Gremien können ebenfalls Einwohner*innenfragestunden durchführen.

Die Durchführung der Fragestunde regeln die Gremien jeweils in ihren Geschäftsordnungen. In der Regel können Fragen auch vor der Sitzung schriftlich eingereicht werden.

 

  • In den ehrenamtlich verwalteten Gemeinden und Städten an die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister
  • in den hauptamtlich verwalteten Gemeinden und Städten an die Bürgervorsteherin oder den Bürgervorsteher beziehungsweise die Stadtpräsidentin oder den Stadtpräsidenten
  • in den Kreisen an die Kreispräsidentin oder den Kreispräsidenten
  • in den Ämtern an die Amtsvorsteherin oder den Amtsvorsteher

 

www.pinneberg.de/index.php oder Website der Stadt Pinneberg - Rathaus und Politik - Einwohnerversammlung

 

 

Es fallen keine Gebühren an.

 

Regionale Hinweise

Es fallen keine Gebühren an.

 

 

Auf Verlangen muss die Einwohnerschaft zum Beispiel durch Vorlage des Personalausweises oder eines Reisepasses und einer Meldebescheinigung nachgewiesen werden.

 

§ 16 c Gemeindeordnung (GO)

§ 16 b Kreisordnung (KrO)

§ 24 a Amtsordnung (AO)

 

Regionale Hinweise

Ortsrecht Pinneberg Nummer 1.10 Hauptsatzung § 12 Einwohnerversammlung

 

 


Ansprechpartner

Kurt-Wagener-Straße 11 25337 Elmshorn
Tel: +49 4121 4502-0E-Mail: einwohnerfragen[at]kreis-pinneberg.deWeb: www.kreis-pinneberg.de


Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr

Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Info-PDF

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Kontakt

die NetzWerkstatt GmbH & Co. KG
An der Schiffbrücke 2
24768 Rendsburg

Tel: 0 43 31 – 24 700
Fax: 0 43 31 – 24 701
Web: www.die-netzwerkstatt.de
Mail: info[at]die-netzwerkstatt.de