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Fahrerlaubnis Neuerteilung beantragen

Fahrerlaubnis Neuerteilung beantragen

Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde, können Sie nach Ablauf der gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist die Neuerteilung beantragen.

Wurde Ihnen Ihre Fahrerlaubnis durch ein Gerichtsurteil oder durch die Führerscheinstelle entzogen, können Sie diese neu beantragen. Dies ist möglich, wenn die gegebenenfalls festgesetzte Sperrfrist abgelaufen ist. Wenn Sie die Fahrerlaubnis beantragen, müssen Sie nachweisen, dass Sie wieder befähigt und geeignet sind, Kraftfahrzeuge zu führen.

Die Fahrerlaubnis wird für die Mehrheit der Klassen unbefristet erteilt.

Für folgende Klassen wird die Fahrerlaubnis befristet erteilt:

  • C
  • C1
  • CE
  • C1E
  • D
  • D1
  • DE
  • D1E

Kurztext

  • nach Entzug der Fahrerlaubnis durch ein Gericht oder eine Behörde kann nach Ablauf einer gegebenenfalls gesetzten Sperrfrist die Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragt werden
  • die Fahrerlaubnis wird für die Mehrheit der Klassen unbefristet erteilt
  • für folgende Klassen wird die Fahrerlaubnis befristet erteilt:
    • C
    • C1
    • CE
    • C1E
    • D
    • D1
    • DE
    • D1E

 

Kreis oder kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde).

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

 

Sie können die Neuerteilung der Fahrerlaubnis frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist beantragen.

 

  • gültiger Personalausweis oder Pass, gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung
  • aktuelles biometrisches Foto, Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme
  • Sehtestbescheinigung, nicht älter als 2 Jahre
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe

Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E zusätzlich:

  • ärztliche Bescheinigung. Wenn eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) verlangt wird, ist diese nicht notwendig.
  • augenärztliche Untersuchung

Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen D, D1, DE, D1E zusätzlich:

  • Untersuchung besonderer Anforderungen
  • Führungszeugnis

 

  • Es können nur die in der Fahrerlaubnis-Verordnung festgelegten Fahrerlaubnisklassen neu erteilt werden. Wenn es erforderlich ist, werden dabei die Klassen der entzogenen Fahrerlaubnis umgestellt.
  • Die Neuerteilung ist nur in dem Berechtigungsumfang möglich, den Sie vor der Entziehung hatten.
  • Im Einzelfall kann es notwendig sein, dass Sie die Fahrerlaubnisprüfung erneut ablegen.

 

Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Info-PDF

Informieren Sie sich über die Möglichkeiten und laden Sie die Infobroschüre herunter.

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Fax: 0 43 31 – 24 701
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Mail: info[at]die-netzwerkstatt.de