Forstwirtschaft: Vermehrungsgut Betrieb anmelden
Forstwirtschaft: Vermehrungsgut Betrieb anmelden
Ein Betrieb, der forstliches Vermehrungsgut, das in den Verkehr gebracht werden soll, erzeugen möchte, muss dies anmelden.
Beschreibung
Zur Erzeugung von forstlichem Vermehrungsgut, das in den Verkehr gebracht werden soll, muss Ihr Betrieb bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.
Zuständigkeit
An das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN).
Fristen
Die Bereisung durch die Zulassungskommission findet einmal jährlich im Oktober statt. Anträge sind daher bis Mitte des Jahres einzureichen.
Kosten
Keine
erforderliche Unterlagen
Formloser Antrag mit folgenden Angaben:
- Bestandsdaten der letzten Forsteinrichtung,
- aktuelle Forstkarten des betreffenden Bestandes.
verwandte Vorgänge
- Bescheinigung in Steuersachen beim Finanzamt beantragen
- Gewerbliche Erlaubnis für den Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
- Lagergenehmigung für explosionsgefährliche Stoffe beantragen
- Pflege städtischer Straßenbäume und Naturdenkmäler
- Umweltverträglichkeitsprüfung anfordern lassen
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Kontakt
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