Fragen zur Abwassersatzung
Fragen zur Abwassersatzung
Die Stadt Wedel ist zur Abwasserbeseitigung nach dem Wasserhaushaltsgesetz und dem Landeswassergesetz verpflichtet. Die Stadt Wedel betreibt durch Ihren Betrieb Stadtentwässerung Wedel die unschädliche Beseitigung des Abwassers (Schmutz- und Niederschlagswasser).
Rechtsgrundlage
Aufgrund der §§ 4 und 17 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28.02.2003, der §§ 1, 6, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung vom 10.01.2005 und der §§ 31 und 31a des Landeswassergesetzes in der Fassung vom 06.01.2004 wurde nach Beschlussfassung des Rates der Stadt Wedel vom 12.Oktober 2006 diese Satzung erlassen
verwandte Vorgänge
- Abweichungen von baurechtlichen Anforderungen, von Festsetzungen eines Bebauungsplans bzw. einer städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung bei verfahrensfreien Bauvorhaben beantragen
- Aufgrabung im öffentlichen Verkehrsraum beantragen
- Auskunft aus dem Altlasten- oder Bodenschutzkataster beantragen
- Chemikalien: Bescheinigung über die Einhaltung der guten Laborpraxis (GLP)
- Entsorgung von Verkaufsverpackungen: Duales System
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.
Quelle der Inhalte: Stadt Wedel
Kontakt
die NetzWerkstatt GmbH & Co. KG
An der Schiffbrücke 2
24768 Rendsburg
Tel: 0 43 31 – 24 700
Fax: 0 43 31 – 24 701
Web: www.die-netzwerkstatt.de
Mail: info[at]die-netzwerkstatt.de